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K

Kapitalerhöhung

Maßnahme zur Finanzierung eines Unternehmens durch Erhöhung des Eigenkapitals. Bei einer AG sind möglich:
Kapitalerhöhung mittels Ausgabe junger Aktien durch Bezugsrecht, Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln.
Ferner gibt es das "bedingte" Kapital als Hilfsmittel der Finanzierung bei Ausgabe von mit Aktienbezugsrecht oder Umtauschrecht (Optionsanleihe, Wandelanleihe) sowie das "genehmigte" Kapital. Letzteres ist gewissermaßen Vorratskapital, d.h. der Vorstand ist laut Satzung ermächtigt, die Kapitalerhöhung bis zu einem bestimmten Betrag durch Ausgabe neuer Aktien gegen Einlagen zu erhöhen, ohne dass ein gesonderter HV-Beschluß erforderlich ist.

Kapitalmarkt

Meist ist hiermit der (von Banken und Börsen) organisierte Kapitalmarkt gemeint. Es ist ein Markt für mittel- bzw. langfristiges Kapital wie z.B. Aktien, Beteiligungen, festverzinsliche Wertpapiere etc. Der Gegensatz hierzu ist der kurzfristige Geldmarkt.

Kassakurs

Auch Einheitskurs genannt; kleinere Orders werden zum Kassakurs abgerechnet. Er wird einmal am Tag, meist um die Mittagszeit, festgelegt. Wertpapiere mit größeren Umsätzen oder besonderem Publikumsinteresse werden fortlaufend während der Börsenzeit notiert (Fortlaufende Notierung).

KGV

Das Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) drückt das Verhältnis zwischen Aktienkurs und dem erzielten Jahresgewinn des Unternehmens pro Aktie aus. Das KGV wird errechnet, indem der Börsenkurs durch den Gewinn pro Aktie geteilt wird. Beispiel: Aktienkurs 300 Euro, Gewinn je Aktie 15 Euro = KGV 20. Je niedriger das KGV, desto günstiger ist die Aktie bewertet.

Knock-in-Discount-Zertifikat

Ein Knock-In Discount-Zertifikat hat einen im Vergleich mit klassischen Discount-Zertifikaten niedrigeren Abschlag, dafür erhält er am Laufzeitende immer den Höchstbetrag (Cap) ausbezahlt, es sei denn,
der Preis des Underlying liegt am Laufzeitende unterhalb des Caps und der Preis des Underlyings lag während der Laufzeit mindestens einmal unter der Knock-In Grenze.
Die Knock-in-Schwelle bezeichnet einen im Voraus definierten Wert. Erreicht der Basiskurs des Underlyings während der Laufzeit die Knock-in-Schwelle, so tritt eine in den Emissionsbedingungen des Emittenten definierte Sondersituation ein (zB Umwandlung in ein Discount-Zertifikat, Bezahlung eines Festbetrages).

Konkurs

Der Konkurs ist das gerichtliche Verfahren einer Zwangsvollstreckung. Bei totaler Zahlungsunfähigkeit (siehe auch Illiquidität) eines Schuldners wird versucht, alle Gläubiger anteilsmäßig aus dem verbliebenen Vermögen (der sogenannten Konkursmasse) zufriedenzustellen. Durch einen Vergleich (eine Einigung mit den Gläubigern) kann versucht werden, den Konkurs abzuwenden.

Konsolidierung

Stabilisierung der Börsenkurse nach vorausgegangenen stärkeren Schwankungen. Eine Konsolidierung ist sowohl als Umwandlung als auch als Zusammenfassung von Anleihen o.ä. zu verstehen. Kurzfristige Verbindlichkeiten können (beispielsweise durch Aufnahme von langfristigen Krediten oder Ausgabe von Anleihen) in langfristige umgewandelt werden.

Kopf-Schulter-Formation

Begriff der Charttechnik. Die Kopf-Schulter-Formation ist eine Trendumkehrformation und besteht aus einem Kopf und zwei Schultern. Die Niveaus der beiden Schultern sollten in etwa gleich hoch sein und der Kopf in der Mitte sollte die beiden Schultern deutlich überragen bzw. deutlich tiefer liegen. Die Nackenlinie bildet die Linie durch beide Tief- bzw. Hochpunkte zwischen den Schultern und dem Kopf und dem Eintrittspunkt bzw. Austrittspunkt. Die Formation ist vollendet, wenn die Nackenlinie gezeichnet werden kann.

L

Langläufer

Bei Anleihen o.ä. mit Laufzeiten von mehr als 15 Jahren spricht man von sogenannten Langläufern. Kurzläufer hingegen beschreiben geringere Laufzeiten von unter 4 Jahren.

Leerverkauf

Verkäufe von Wertpapieren, die sich gar nicht im Besitz des Verkäufers befinden, werden als Leerverkäufe bezeichnet. Hierbei sind die Verkäufer eingestellt und spekulieren darauf, die verkauften Wertpapiere zu einem späteren Zeitpunkt wieder günstiger erwerben zu können. (short)

Leverage Effekt

Hebelwirkung einer Option oder durch einen Kredit. Ist im Optionsgeschäft das Verhältnis zwischen der größten prozentualen Kursänderung einer Option zur prozentualen Kursänderung des zugrundeliegenden Basiswertes. Beim Optionsschein berechnet sich der Leverage-Faktor folgendermaßen: Aktienkurs durch Optionsscheinkurs. Er zeigt das Vielfache an Aktien, an deren Kursentwicklung der Inhaber des Optionsscheins im Vergleich zum Direkterwerber bei gleichem Kapitaleinsatz teilnimmt.

LIBOR

Abkürzung für: London Interbank Offered Rate. Bezeichnung für einen am Londoner Bankenplatz ermittelten Zinssatz, zu dem dort ansässige Banken bereit sind, am Geldmarkt untereinander Geld zu ent- oder verleihen. Dient als Referenzzinsatz für Floating Rate Notes, Swaps, Finanzierungszinssatz bei Baufinanzierungen.

Limit-Order

Eine Order mit festgelegtem Preis und/oder festgelegter Zeit für die Ausführung wird Limit Order genannt.

Lombardkredit

Ist die Kreditgewährung gegen Verpfändung von Rechten oder von Wertbeständen, leicht verkäuflichen Sachen, insbesondere auf Wertpapiere, durch Banken. Aktienbestände können meist bis zu 50% beliehen werden. Der Lombardkredit wird dann meist als Leverage eingesetzt, um bei steigenden Kursen die Performance zu erhöhen. Bei fallenden Kursen können derartige Finanzierungen zum Totalverlust führen.

long

Der Begriff "Long" ist eine Bezeichnung für eine Kaufposition, die noch nicht durch eine entgegengesetzte Position glattgestellt worden ist. Long sind Käufer, die mit steigenden Kursen (Hausse Position) rechnen. Gegenteil von short





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